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KfW: Attraktive Förderprogramme für Neubau, Sanierung und Modernisierung

Im April 2009 hat die KfW-Bank ihre Förderprogramme im Baubereich einer umfassenden Aktualisierung unterworfen. Neu ist vor allem die Bezeichnung. So bekam beispielsweise das bekannte Förderprogramm „KfW-40“ den neuen Namen „KfW-Effizienzhaus 55“. Die Erhöhung der Zahl suggeriert fälschlicherweise eine Lockerung der Auflagen. Aber mit der Einführung des Begriffs Effizienzhaus erhielt die nachstehende Zahl einen neuen Bezugswert. Beim KfW 40 Programm durfte der Primärenergiebedarf 40 kWh pro m2 nicht überschreiten. Für das Förderprogramm KfW Effizienzhaus 55 darf der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust maximal 55 % der in der Energieeinsparverordnung festgelegten Werte betragen. Die Anforderungen blieben de facto also fast gleich. Da aber nur wenige Monate später die neue EnEV 2009 zum 1. Oktober 2009 mit erheblich strengeren Auflagen in Kraft trat, mussten die Förderprogramme wieder entsprechend angepasst und erweitert werden. Weitere Aktualisierungen fanden zum 1. Juli 2010 und zum 1. März 2011 statt.

Das Wichtigste zur KfW-Förderung im Überblick

  • Förderprogramme für den Neubau: KfW Effizienzhaus 70,
    KfW Effizienzhaus 55/Passivhaus, KfW Effizienzhaus 40
  • Förderprogramme für den Gebäudebestand: KfW Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55
  • Seit 1.5.2010 kann ein Zuschuss von 5 % bzw. maximal 2.500 € für Investitionen
    von mindestens 6.000 € beantragt werden.
  • Seit 1. März 2011 werden wieder Einzelmaßnahmen und freie
    Einzelmaßnahmen-Kombinationen gefördert.
  • Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar (nur Arbeitskosten bis zu 6.000 €)

KfW-Förderungen für den Neubau

Die KfW Bank fördert energieeffizientes Bauen mit den Förderprogrammen KfW-Effizienzhaus 70, 55/Passivhaus und 40. Beantragen können die Förderprogramme Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a. über die Hausbank. Zur Verfügung stehen zinsverbilligte Darlehen für bis zu 100 % der Baukosten. Der Förderhöchstbetrag für Wohneinheiten beträgt 50.000 €. Zusätzlich sind Tilgungszuschüsse von bis zu 5.000 € möglich.

KfW-Förderungen für Bestandsgebäude

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a. können für Gebäude sowohl bei Ihrer Hausbank zinsvergünstigte Darlehen beantragen als auch Einzelmaßnahmen und Einzelmaßnahmen-Kombinationen direkt bei der KfW-Bank. Das zu sanierende Gebäude muss vor dem 1.1.1995 baurechtlich von der zuständigen Baubehörde genehmigt worden sein. Zur Sanierung können die Förderklassen KfW Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55 sowie die Einzelmaßnahmen aus dem KfW-Programm 152 und Zuschüsse aus dem KfW Programm 430 in Anspruch genommen werden. Bei der Sanierung stehen eine Vielzahl an Optionen für Bauherren zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

KfW-Förderungen zur Wohnraummodernisierung

Bei der Modernisierung stehen prinzipiell zwei Varianten zur Auswahl:

  • Standardmodernisierungsmaßnahmen wie Reparaturen und Erneuerungen
  • Umbaumaßnahmen für altersgerechtes und/oder barrierefreies Wohnen. Beantragt werden können die Förderungen durch Privatpersonen, darunter auch Mieter (Zustimmung des Vermieters ist aber Voraussetzung), Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a. vor Beginn des Bauvorhabens bei der jeweiligen Hausbank.


Quelle: www.inoutic.de

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